Direkte Beteiligung der Patienten an den Ausgaben der Krankenkassen (früher: "Rezeptgebühr"); die Höhe richtet sich derzeit nach dem Arzneimittelpreis: 10% des Preises, min. 5,-€ aber maximal 10,-€, einige Wirkstoffe und Präparate können auch zuzahlungsfrei sein.